Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

Für alle Beziehungen zwischen der Firma Demarmels Waffentechnik und ihren Kunden (fortan als „Kunde“ bezeichnet) sind ausschliesslich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan als AGB bezeichnet) gültig. Besonderen Vertragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Änderungen oder Nebenabreden dieser AGB müssen zwingend schriftlich erfolgen und eine rechtsgültige Unterschrift des Inhabers der Demarmels Waffentechnik tragen.

2 Auftragsbestätigung und Vertragsschliessung

Dem Kunden wird nach Eingang und Annahme der Bestellung eine Auftragsbestätigung ausgestellt. Erst mit dem Versand der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen Demarmels Waffentechnik und dem Kunden zustande. Die Auftragsbestätigung allein ist für den Inhalt der Leistungsverpflichtung (inkl. Lieferung, Preis und Produktebeschreibung) massgebend. Offerten (inkl. Angebote im Onlineshop, auf Social Media Plattformen, Prospekte, mündliche Auskünfte, etc.) sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Kunde akzeptiert, dass Aussagen zur Verfügbarkeit von Waren nicht verbindlich sind und insbesondere bei Produktions- oder Lieferengpässen nachträglich geändert werden können. Beinhaltet ein Vertrag Gegenstände, deren Erwerb z.B. durch das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WG) geregelt ist, so ist das Vorhandensein einer entsprechenden Erwerbsberechtigung eine zwingende Bedingung für die Gültigkeit des Vertrags. Bei Verdacht auf Hinderungsgründe gem. WG Art. 8 kann Demarmels Waffentechnik ersatzlos von allen bereits geschlossenen Verträgen mit diesem Kunden zurücktreten.

3 Technische Beschreibungen

Die im Onlineshop, auf der Webseite, auf Social Media Portalen, in Prospekten und anderen von Demarmels Waffentechnik genutzten Präsentationsmethoden enthaltenen Angaben zu den Produkten sind nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, bleiben jedoch unverbindlich. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4 Preise

Die publizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken ab dem Firmensitz von Demarmels Waffentechnik in Effretikon und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Eine Pauschale für Verpackung und Versand wird separat berechnet. Bei Lieferungen ins Ausland sind sämtliche anfallenden Gebühren für Versand, allfällige Export- und Importbewilligungen, Verzollung, etc. durch den Kunden zu tragen. Abzüge von Rechnungsbeträgen sind nicht erlaubt. Preisänderungen bleiben vorbehalten, es gilt der Preis zur Zeit des Vertragsabschlusses. Preise, die offensichtlich irrtümlich sind, sind ungültig. Ist der tatsächliche Preis erkennbar (z.B. bei einem Kommafehler), so gilt der tatsächliche Preis.

5 Zahlungsbedingungen

Wird dem Kunden die Bezahlung per Rechnung gewährt, so beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Zustellung der Rechnung. Abmachungen zu anderen Zahlungsfristen bedürfen der Schriftlichkeit. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug und es fällt ein Verzugszins von 10 % pro Jahr an. Die Bezahlung per Rechnung versteht sich als Privileg und Demarmels Waffentechnik behält sich das Recht vor, dieses Privileg bei Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit oder schlechter Zahlungsmoral unverzüglich und kommentarlos zu entziehen.

6 Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt nach Versand der Auftragsbestätigung und dem Eintreffen allfälliger Dokumente, die den Kunden zum Erwerb der Waren berechtigen, bei Demarmels Waffentechnik. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Ereignisse auftreten, die die Lieferung erschweren, verzögern oder verunmöglichen und durch die Demarmels Waffentechnik trotz Sorgfalt nicht verhindert oder abgewendet werden können. Solche Ereignisse sind beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Krankheit, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von Handelswaren, benötigten Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikaten, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse. Der Kunde hat bei nicht durch Demarmels Waffentechnik verschuldeten Lieferverspätungen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages.

7 Versand

Bestellungen werden in der Regel mit der Schweizerischen Post versendet. Auf die Postlaufzeiten hat Demarmels Waffentechnik keinen Einfluss. Nach der Übergabe der Sendung an den Versanddienstleister wird dem Kunden eine Sendungsverfolgungsnummer zugestellt. Eine kostenlose Abholung von bestellten Waren ist nur auf Anfrage möglich.

8 Gefahrenübergang

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt für Lieferungen EXW Effretikon. Dies bedeutet, dass die Gefahr mit der Bereitstellung der Lieferung zur Abholung durch den Kunden oder Dritte auf den Kunden übergeht. Demarmels Waffentechnik haftet nicht für Transportschäden oder Verlust der Ware auf dem Transportweg. Dies gilt auch dann, wenn Demarmels Waffentechnik den Transport und die Versicherung organisiert hat.

9 Rückgabe- und Widerrufsrecht

Die Rückgabe von auftragsgemäss gelieferter Ware ist nur ausnahmsweise und nach schriftlicher Bestätigung durch Demarmels Waffentechnik möglich. Demarmels Waffentechnik kann eine Wiedereinlagerungsgebühr von bis zu 30 % des Kaufpreises erheben.

Wird die Bestellung eines eigens für den Kunden durch Demarmels Waffentechnik beschafften Artikels storniert, behält sich Demarmels Waffentechnik das Recht vor, eine Stornierungsgebühr von bis zu 30 % des Kaufpreises zu erheben.

10 Prüfung und Abnahme der Lieferung, Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte nach Erhalt umgehend sorgfältig zu prüfen. Mängel, fehlende Teile oder Abweichungen gegenüber der Auftragsbestätigung sind durch den Kunden innert 5 Tagen ab Auslieferung schriftlich zu reklamieren. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Erweist sich die Lieferung bei der Überprüfung als nicht vertragsgemäss, so hat der Kunde die Möglichkeit zu geben, die Mängel zeitnah zu beheben. Der Kunde hat aufgrund der fehlerhaften Lieferung keine weiteren Ansprüche auf Schadenersatz, Preisminderung oder Auflösung des Vertrages. Ergeben sich nach Ablauf der 5-tägigen Frist Mängel, welche der Kunde nicht durch zumutbare Prüfung der Ware feststellen konnte, so hat der Kunde unverzüglich Mängelrüge zu erheben. Andernfalls gilt die gelieferte Ware auch hinsichtlich solcherlei Mängel als genehmigt.

11 Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Auslieferung. Gewährleistungsansprüche sind vom Kunden als solche geltend zu machen. Demarmels Waffentechnik bietet während der Gewährleistungsfrist ausschliesslich Gewähr bei Mängeln, die nachweislich oder offensichtlich als Folge eines Material- oder Konstruktionsfehlers oder mangelhafter Ausführung entstanden sind. Bei begründetem Gewährleistungsanspruch kann Demarmels Waffentechnik die Ware nach freiem Ermessen entweder reparieren oder ersetzen. Ersetzte Ware oder Bauteile sind Eigentum der Demarmels Waffentechnik. Die Transportkosten für den Rücktransport mangelhafter Ware trägt der Kunde. Für Handelswaren anderer Hersteller gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung und Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch (insbesondere die Verwendung von wiedergeladener Munition) oder höhere Gewalt entstanden sind. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn durch den Kunden selbst oder Drittpersonen ohne schriftliche Zustimmung von Demarmels Waffentechnik Änderungen oder Reparaturen durchgeführt werden. Soweit gesetzlich zulässig, wird jegliche weitere Haftung durch Demarmels Waffentechnik abgelehnt. Dies gilt insbesondere für Schäden, welche direkt oder indirekt durch die gelieferte Ware, deren Gebrauch oder deren Mängel verursacht werden.

12 Garantie

Bei Handelswaren wird die Herstellergarantie zu den Herstellerbedingungen an den Kunden weitergegeben. Ob und wie ein Garantiefall durch den Hersteller abgewickelt wird, liegt im Ermessen des Herstellers. Demarmels Waffentechnik hat keinerlei Einfluss auf die Abwicklung von Garantiefällen bei Handelsware. Demarmels Waffentechnik kann bei eigenen Produkten Garantieleistungen gewähren. Diese Garantiebedingungen bedürfen der Schriftlichkeit.

13 Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum gelieferter Gegenstände geht erst mit vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrages inkl. allfälliger Zinsen auf den Kunden über. Bis zu diesem Zeitpunkt hält der Kunde die bereits gelieferte Ware treuhänderisch für Demarmels Waffentechnik und lagert diese so, dass sie bestmöglich gegen Beschädigung, Diebstahl und Verlust gesichert ist. Im Besitze des Kunden befindliches Eigentum der Demarmels Waffentechnik ist zugunsten der Demarmels Waffentechnik, aber zulasten des Kunden, zu versichern. Weiterverkauf, Verpfändung, Entsorgung, etc. der vom Eigentumsvorbehalt betroffenen Ware durch den Kunden sind nicht gestattet, ausser es liegt eine schriftliche Einverständniserklärung seitens Demarmels Waffentechnik vor (z.B. Konsignationsvertrag).

14 Urheberrecht

An sämtlichem geistigen Eigentum wie Offerten, Zeichnungen, Entwürfen oder Beschreibungen behält sich Demarmels Waffentechnik die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere auch für Produktbilder und andere graphische Darstellungen.

15 Datenschutz

Der Kunde akzeptiert, dass im Laufe der Vertragsbeziehung durch Demarmels Waffentechnik Kundendaten erhoben und bearbeitet werden. Diese Daten werden vertraulich und im Sinne der Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung behandelt. Der Kunde akzeptiert weiter, dass diese Daten möglicherweise für die Einholung von Bewilligungen an zuständige Dritte im In- und Ausland übermittelt werden müssen und dass Demarmels Waffentechnik keinen Einfluss auf den Schutz der übermittelten Daten hat.

Gewisse Artikel können je nach Lagersituation von Schweizer Partnerfirmen geliefert werden. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit können Kundendaten (Lieferscheine) an Partnerfirmen übermittelt werden. Übermittelte Daten werden von den Partnerfirmen weder gespeichert noch ausgewertet oder sonstwie verwendet.

Gemäss Art. 21 und 22 des Bundesgesetzes über Waffen, Munition und Waffenzübehör (WG) ist Demarmels Waffentechnik zur Auskunft gegenüber den zuständigen Behörden verpflichtet.

16 Ausschluss weiterer Haftung

Unter keinen Umständen hat der Kunde Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware entstanden sind, wie Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn und andere direkte und indirekte Schäden.

17 Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam erweisen, so bleiben dadurch alle anderen Bedingungen unberührt. Die betroffene Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Inhalt (auch wirtschaftlich) am nächsten kommt.

18 Anwendbares Recht

Anwendbar ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie allfälliger Staatsverträge. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aufgrund eines zwischen der Demarmels Waffentechnik und dem Kunden geschlossenen Vertrags oder dessen späteren Änderung ergeben oder sich auf diesen beziehen (einschliesslich aber ohne Einschränkung auf dessen Entstehung, Gültigkeit, bindende Wirkung, Verletzung oder Beendigung), ist CH-8307 Effretikon. Demarmels Waffentechnik behält sich das Recht vor, gegen den Kunden an dessen Sitz zu klagen und den Eigentumsvorbehalt am Lagerort des Vorbehaltsgegenstandes durchzusetzen.

Diese AGB ersetzen alle älteren Versionen der AGB von Demarmels Waffentechnik.

Demarmels Waffentechnik
Effretikon, 4. August 2018