Importmarkierung gem. Art. 31 WV
Alle in die Schweiz importierten Waffen bzw. wesentlichen Waffenbestandteile müssen gem. Art. 31 der Waffenverordnung innert 30 Tagen mit einer Importmarkierung versehen werden. Dies gilt auch für Gegenstände, die durch Privatpersonen importiert wurden. Gerne versehen wir diese mit unserer Markierungsnummer.
Der Preis pro Waffe, die aus dem Schengenraum importiert wurde beträgt CHF 50.- inkl. Meldung an die Zentralstelle Waffen.
Die Kosten ergeben sich in erster Linie durch Vor- und Nachbereitungsaufwand, weshalb der Preis bei mehreren Teilen stark sinkt. In solchen Fällen bitte anfragen.
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